Die Mindestmietzeit beträgt einen Werktag.
Bei Geräten mit Betriebsstundenzähler gilt ein Miettag bis zu 8 Betriebsstunden.
Bei solch einem Fall, sind wir bitte umgehend zu informieren. Wir werden dann das Gerät austauschen oder gemeinsam eine Lösung finden.
Ja, ob Unternehmen oder Privatperson. Jeder darf bei uns mieten.
Bei Privatpersonen erfolgt die Vermietung nur bei Vorlage des Personalausweises. Bei Unternehmen als Neukunde Gewerbeanmeldung und Kopfbogen mit Betriebsdaten.
Alle Geräte werden vollgetankt ausgeliefert. Tanken Sie die das Gerät wieder voll, wird Ihnen nichts berechnet. Müssen wir das Gerät wieder volltanken, berechnen wir Ihnen die Fehlmenge.
Alle Geräte werden sauber ausgeliefert. Eventuell anfallende Endreinigunskosten werden nach Aufwand berechnet. Geben Sie das Gerät wieder sauber ab, wird natürlich nichts berechnet. Bei Baggern und Radladern gelten Sonderbestimmungen.
Ja, es ist sogar von Vorteil, wenn man das Gerät reserviert. So können Sie sich sicher sein, dass das Gerät bei Ihrem Vorhaben auch für Sie bereit steht. Treten Sie mit uns in Kontakt, um eine Reservierung vorzunehmen.
Stornieren ist ebenfalls möglich und erforderlich, damit wir das Gerät wieder zur freien Verfügung haben und weitervermieten könnten.
Ja, das ist kein Problem. Wollen Sie das Gerät eher abgeben, bringen Sie es einfach zurück oder lassen es von uns abholen. Bei Verlängerung der Miete, bitte anrufen oder uns Bescheid geben, damit wir mit dem Gerät weiter planen können.
Ja, zusammen mit dem Mietvertrag wird Ihnen eine zusätzliche Versicherungpauschale pro Kalendertag berechnet. Die schützt Sie im Falle eines Schadens vor zu großen Kosten. Abgesichert sind hier Diebstahl und Maschinenbruch. Die Versicherungspauschale beträgt immer ca. 10% vom Mietpreis.
Bei Mängeln, die der Mieter zu vertreten hat, gilt eine Selbstbeteiligung von bis zu 2500,- € zzgl. MwSt. Für Beschädigungen an Scheiben, Reifen, Spiegeln, Lampen, Hydraulikleitungen, Karosserie und Elektrik oder ähnlicher Art haftet der Mieter bis zu einer Höhe von 1000,- € zzgl. MwSt. Bei Diebstahl gilt eine Selbstbeteiligung bis 2500,- € zzgl. MwSt., je nach Wert des Gerätes.
In dem Fall ist der Vermieter umgehen zu informieren.
Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei auszustellen.
Bei einer Miete übers Wochenende wird der Samstag als ein Miettag berechnet, jedoch die Versicherung pro Kalendertag, d.h. zwei Versicherungstage (Samstag und Sonntag).
Bei Geräten mit Betriebsstundenzähler wird bis zu 8 Betriebsstunden nur ein Miettag berechnet. Hat der Zähler mehr als 8 Betriebsstunden bei Abgabe auf der Uhr, wird jeder Überstunde zusätzlich zu 1/8 des Mietpreises berechnet.
Ja, die Preisstaffelung gilt ab 5 Miettagen und ab 20 Miettagen. Die jeweiligen Preise entnehmen Sie bitte aus unserer Übersicht des Mietparks.
Nein, im Normalfall muss keine Kaution hinterlegt werden. Wir als Vermieter haben aber das Recht, in besonderen Ausnahmen eine Kaution vom Mieter zu verlangen.
Alle angegebenen Preise sind zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zu berechnen. Außerdem werden die Versicherung (ca. 10% vom Mietpreis) und die Transportkosten gesondert berechnet.
Sie können bei uns in bar, mit EC- & Kreditkarte oder auch nach gesonderter Absprache und Prüfung auf Rechnung bezahlen.
Ja, wir können die Maschine auch anliefern und wieder abholen. Dies ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden. Erfragen Sie diese bitte direkt bei uns.
Ja, sie können sich ein Gerät auch selber abholen.
Bei Großgeräten können Sie zusätzlich einen Anhänger mieten. Ab einem Gesamtgewicht von 750kg benötigen Sie jedoch die Führerscheinklasse BE und Ihr Fahrzeug muss die Gesamtmasse des Gerätes und Anhängers ziehen dürfen.
Ob Ihr Fahrzeug einen Anhänger ziehen darf, entnehmen Sie bitte dem Fahrzeugschein. Schauen Sie ins Feld O.1, dort steht die maximale Anhängelast. Das Gewicht des Anhängers und Gerätes entnehmen Sie bitte aus der Übersicht unseres Mietparkes.