Baumaschinen

Schneider Vermietung Handel Service GmbH in Köthen (Anhalt)

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Mietbedingungen

1. Wir vermieten ausschließlich zu unseren allgemeinen Mietbedingungen für Baumaschinen und Baugeräte. Den allgemeinen Mietbedingungen unterliegen alle Maschinen und Geräte die in unserem Mietpark angemietet werden können.

2. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. MwSt.

3. Sämtliche Mietpreise gelten für eine Mietzeit bis zu 8 Stunden. Überstunden werden mit 1/8 des Mietpreises (Tagesmietpreises) berechnet.

4. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung und endet mit dem Tag der Rücklieferung der ausgeliehenen Maschinen und Geräte.

5. Frachtkosten sind nicht im Mietpreis enthalten. Frachtkosten für Hin- & Rücklieferung eines Mietgerätes werden gesondert berechnet.

6. Maschinen werden vollgetankt ausgeliefert. Bei Rücklieferung festgestellte Fehlmenge wird berechnet.

7. Endservicekosten bei Großgeräten inkl. Reinigung werden nach Aufwand berechnet, jedoch mindestens mit 10,- € netto.

8. Entstandene Schäden am Mietgerät sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.

9. Die Maschinenversicherung ist Pflicht. Eine Selbstbeteiligung beträgt bis zu 2.500,- € zzgl. MwSt., je nach Wert des Gerätes. Kein Versicherungsschutz besteht bei grober Fahrlässigkeit, Gewaltschäden, Vorsatz, sowie inneren Betriebsschäden.

10. Für Beschädigungen an Scheiben, Reifen, Spiegeln, Lampen, Hydraulikleitungen, Karosserie und Elektrik haftet der Mieter bis zu einer Höhe von 1000,- zzgl. MwSt. in vollem Umfang.

11. Der Mieter ist verpflichtet geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Mietgeräte gegen Diebstahl zu sichern.

12. Bei Diebstahl gilt eine Selbstbeteiligung bis 2500,- € zzgl. MwSt., je nach Wert des Gerätes.

13. Die Vermietung erfolgt nach Vorlage eines gültigen Personalausweises und/oder durch Übersenden eines schriftlichen Auftrages.

14. Der Vermieter ist berechtigt, eine von Ihm bestimmte Kaution zu erheben.

15. Der Mieter darf das Mietgerät nicht weitervermieten oder weitergeben.

16. Der Mietvertrag kann von Seiten des Vermieters ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden.

17. Der Mieter /Bediener verpflichtet sich das Mietgerät ordnungsgemäß zu bedienen und zu führen.

18. Der Mieter verpflichtet sich eine etwaige Verlängerung der laut Mietvertrag angegebenen Mietzeit sofort anzuzeigen.

19. Die Mietpreise staffeln sich wie folgt:
1 bis 4 Tage – Tagesmietpreis/pro Tag;
5 bis 19 Tage – Wochenmietpreis/pro Tag;
ab 20 Tage – Monatsmietpreis/pro Tag.

20. Zubehör (Meißel, Gummimatten, Bohrer, Schläuche usw.) und Anbaugeräte (Hydraulikhämmer, Greifer, Grabenräumschaufeln usw.) werden gesondert berechnet.

21. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz des Vermieters.